des Musikzuges im GSV Eintracht Baunatal e.V.
§ 1 Ausbildung Der GSV "Eintracht" Baunatal e.V. – Abteilung Musikzug, im Nachfolgenden Musikzug genannt, bietet musikalische Ausbildung gemäß den Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung an. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Musikzuges werden Gebühren nach dem jeweils geltenden Tarif erhoben. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.
§ 2 Musikalische Früherziehung Der Musikzug bietet für Kinder ab 4 Jahren Veranstaltungen zur musikalischen Früherziehung an. Die musikalische Früherziehung umfasst das Heranführen an Elemente der Musik mit spielerischen Mitteln. Das Angebot kann ausgesetzt werden, wenn ähnliche Veranstaltungen in den Kindertagesstätten der Stadt Baunatal erfolgen. Aufbau des Kurses: Unterricht pro Woche: 1 x 45 Minuten Dauer eines Kurses: 12 Termine Kurse pro Jahr: 3 (aufeinander aufbauend) Teilnehmerzahl pro Kurs: maximal 8 Kinder Kosten für die Teilnahme an einem Kurs: Mitglieder der Abteilung Musikzug: 60,00 € Nichtmitglieder: 75,00 € Für Geschwister ermäßigen sich die Gebühren um jeweils 5,00 €.
§ 3 Grundausbildung mit der Blockflöte Der Musikzug bietet für Kinder ab 5 Jahren Veranstaltungen zum Erlernen des Instrumentes Blockflöte an. Die Ausbildung umfasst das Erlernen der Grundkenntnisse des Instrumentes Blockflöte mit Kenntnissen des Notensystems und dem Spielen einfacher Musikstücke und wird in aufeinander aufbauenden Kursen durchgeführt. Sie dient dem Heranführen an ein Orchesterinstrument des Musikzuges. Aufbau der Leistung: Unterricht pro Woche: 1 x 45 Minuten Dauer eines Kurses: 12 Termine Teilnehmerzahl pro Kurs: maximal 5 Kinder Kosten für die Teilnahme an einem Kurs: Mitglieder der Abteilung Musikzug: 75,00 € Nichtmitglieder: 90,00 € Für Geschwister ermäßigen sich die Gebühren um jeweils 5,00 €. Jedem Kind wird zu Beginn der Ausbildung eine Blockflöte (welche behalten werden kann) und das Notenmaterial zur Verfügung gestellt.
§ 4 Instrumentalunterricht Der Musikzug bietet im Einzelunterricht Kurse zum Erlernen eines Orchesterinstrumentes des Musikzuges an. Ziel der Ausbildung ist das Erlangen der Spielreife im Jugendorchester des Musikzuges: nach ca. 2 Jahren Orchester des Musikzuges: nach ca. 3 Jahren Aufbau der Leistung Unterricht pro Woche nach Wahl: 1 x 45 Minuten oder 1 x 30 Minuten Unterricht pro Jahr: 40 Termine Der Unterricht wird durch vom Musikzug ausgewählte oder autorisierte Ausbilder durchgeführt. Unterrichtsgebühren Die Unterrichtsgebühren sind ganzjährig zu entrichten und betragen monatlich: - Für 45 Minuten Unterricht pro Woche: € 72,00. - Für 30 Minuten Unterricht pro Woche: € 50,00. Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten. Bei Nichtzahlung wird der Unterricht mit sofortiger Wirkung eingestellt und kann erst bei Zahlung der rückständigen Beträge wieder aufgenommen werden. Neben der Kursgebühr zahlen Auszubildende, die nicht Mitglied der Abteilung Musikzug sind einen technischen Beitrag in Höhe von € 5,00 pro Monat. Nach Ablauf eines jeden Ausbildungsjahres legt der/die Auszubildende dem Ausbildungsleiter einen vom Ausbilder ausgefüllten Ausbildungsnachweis vor. Hat der/die Auszubildende mindestens 80% der angebotenen Unterrichtsstunden eines Ausbildungsjahres besucht, erhält er eine Gutschrift in Höhe von 25 % der von ihm in diesem Jahr gezahlten Unterrichtsvergütung, die in nachfolgenden Ausbildungsjahren mit erteilten Unterrichtsstunden verrechnet wird. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Bei 30minütigem Unterricht verlängert sich die Ausbildungsdauer auf 4 Jahre. Sie kann auf Antrag durch den geschäftsführenden Vorstand nach Anhörung des Ausbildungsleiters, des musikalischen Leiters und des Ausbilders verlängert werden. Ausbildungszuschüsse Soll auf Wunsch des/der Auszubildenden anschließend die Ausbildung fortgesetzt werden, so kann der Musikzug auf Antrag Ausbildungszuschüsse gewähren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr nach einer gemäß § 4 durchgeführten Ausbildung € 5,00 je erteilter Unterrichtstunde. Der Zuschuss beträgt ab dem zweiten Jahr nach einer gemäß § 4 durchgeführten Ausbildung € 3,00 je erteilter Unterrichtstunde. Aktiven Musikerinnen und Musikern kann der Musikzug auf Antrag einen Zuschuss von 3,00 € je erteilter Unterrichtsstunde gewähren. Instrumentengebühr Für die Stellung des zur Ausbildung notwendigen Musikinstrumentes durch den Musikzug wird eine Gebühr von € 75,00 pro Jahr erhoben. Die Gebühr entfällt, wenn der/die Auszubildende regelmäßig bei musikalischen Auftritten des Musikzuges mitwirkt. Die gestellten Musikinstrumente bleiben Eigentum des Musikzuges.
§ 5 Kündigung
Kündigungen sind jederzeit zum Ende des nachfolgenden Kalendermonats von beiden Seiten schriftlich möglich.
§ 6 Sonstige Bestimmungen Im Falle der Nichtigkeit einer der in dieser Ausbildungs- und Gebührenordnung getroffenen Regelung bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die Ausbildungs- und Gebührenordnung tritt zum 01.03.2009 in Kraft.
Baunatal, den 08.03.2009
Der Vorstand
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